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BPatG, 22.06.2005 - 26 W (pat) 115/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Bundespatentgericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- EuGH, 18.06.2002 - C-299/99
NUR MARKEN, DIE AUFGRUND IHRES WESENS ODER IHRER BENUTZUNG UNTERSCHEIDUNGSKRÄFTIG …
Auszug aus BPatG, 22.06.2005 - 26 W (pat) 115/03
Auch dieses Eintragungshindernis ist im Lichte des Allgemeininteresses auszulegen, das ihm zugrunde liegt, und das darin besteht, den freien Warenverkehr zu gewährleisten (EuGH GRUR 2002, 804, 805 und 809 - Philips; MarkenR 2003, 227, 231 d - Orange). - BGH, 28.06.2001 - I ZB 58/98
Anti KALK; Unterscheidungskraft einer farbigen Bildmarke mit Wortfolge
Auszug aus BPatG, 22.06.2005 - 26 W (pat) 115/03
Unterscheidungskraft ist die einer Marke innewohnende konkrete Eignung, vom Verkehr als betriebliches Herkunfts- und Unterscheidungsmittel für die betreffenden Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden und damit die betriebliche Zuordnung dieser Waren zu ermöglichen (BGH GRUR 2001, 1153, 1154 - antiKALK; BlPMZ 2004, 30 f - Cityservice). - BGH, 10.02.2000 - I ZB 37/97
Unter Uns; nur generelle Eignung einer Wortfolge zur Werbung
Auszug aus BPatG, 22.06.2005 - 26 W (pat) 115/03
Die von der Anmelderin zur Stützung ihrer Auffassung zitierten Beschlüsse des BGH (GRUR 2000, 720, 721 - Unter uns) und des EuG (HABM-ABl 2005, 518 ff - Europremium) sind nicht geeignet, die Unterscheidungskraft der angemeldeten Marke zu begründen, weil die Bezeichnung "Unter uns" eine andere, mit der Bezeichnung "Bei uns" nicht vergleichbare Bedeutung aufweist und die vom EuG beurteilte Bezeichnung "Europremium", unabhängig von einem etwaigen beschreibenden Begriffsgehalt, jedenfalls kein Wort der Alltagssprache mit einer sofort erfassbaren Bedeutung darstellt.
- EuGH, 04.10.2001 - C-517/99
Merz & Krell
Auszug aus BPatG, 22.06.2005 - 26 W (pat) 115/03
Für kennzeichnungsrechtliche Monopole ist damit nur Raum, soweit diese geeignet sind, dem Verbraucher die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu garantieren und damit die Herkunftsfunktion der Marke zu erfüllen (EuGH GRUR 2001, 1148, 1149 - BRAVO). - EuGH, 06.05.2003 - C-104/01
Libertel
Auszug aus BPatG, 22.06.2005 - 26 W (pat) 115/03
Auch dieses Eintragungshindernis ist im Lichte des Allgemeininteresses auszulegen, das ihm zugrunde liegt, und das darin besteht, den freien Warenverkehr zu gewährleisten (EuGH GRUR 2002, 804, 805 und 809 - Philips; MarkenR 2003, 227, 231 d - Orange). - BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03
"Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens …
Auszug aus BPatG, 22.06.2005 - 26 W (pat) 115/03
Unterscheidungskraft ist die einer Marke innewohnende konkrete Eignung, vom Verkehr als betriebliches Herkunfts- und Unterscheidungsmittel für die betreffenden Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden und damit die betriebliche Zuordnung dieser Waren zu ermöglichen (BGH GRUR 2001, 1153, 1154 - antiKALK; BlPMZ 2004, 30 f - Cityservice). - BGH, 06.11.1997 - I ZB 17/95
Fehlende Unterscheidungskraft eines in der Werbung verwendeten Begriffs
Auszug aus BPatG, 22.06.2005 - 26 W (pat) 115/03
Im übrigen hat bereits die Markenstelle insoweit zutreffend darauf hingewiesen, dass die Eintragung einer identischen oder vergleichbaren Marke weder für sich noch in Verbindung mit dem Gleichheitssatz einen Anspruch der Anmelderin auf Eintragung ihrer Marke zu begründen vermag (BGH BlPMZ 1998, 248, 249 - Today).